Organe der Weingilde sind der Vorstand (Gilderat) und die Mitgliederversammlung.
Der Gilderat besteht aus dem Obergildemeister und zwei Gildemeistern, von denen einer das Amt des Kassenwarts und einer das Amt des Schriftführers übernimmt.
Der Gilderat bestimmt das Wirken der Weingilde, insbesondere die Art und Zahl der Veranstaltungen.
Die Mitglieder des Gilderats werden durch die Mitgliederversammlung, jeweils auf die Dauer von drei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt.
Der Gilderat führt die Geschäfte der Weingilde und nimmt die ihm durch die Satzung oder durch die Mitgliederversammlung zugewiesenen Aufgaben wahr.
Der Obergildemeister/1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, die zwei Gildemeister, Kassenwart/2. Vorsitzender und Schriftführer, gemeinsam.
Derzeit sind:
Obergildemeister (1. Vorsitzender): Dr. Siegfried Weber
Gildemeister (Kassenwart, 2. Vorsitzender): Jens Zepp
Gildemeister (Schriftführer): Silke Magel